Wichtige Infos und aktuelle Nachrichten:

          KLEINGARTENVEREIN „AM NORDRAND „ e. V. GRÖDITZ

-Der Vorstand -

                                                            Gröditz, 09.03.2019
Zählerwechsel         

Liebe Gartenfreunde,

Wie in der Jahreshauptversammlung am 4.März 2017 angekündigt, unterstützt der Vorstand mit nachfolgender Verfahrensweise unsere Vereinsmitglieder mit Stromanschluß beim notwendigen Wechsel des Stromzählers.

 

Rechtsgrundlagen:

1. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind seit dem 01.01.2015 in Kraft und vollumfänglich gültig.

 

Das bedeutet für die Kleingartenanlagen allgemein:

-         Die Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von geeichten Zählern ist seit 2015 vom geschäftlichen und amtlichen Verkehr auch auf den privaten  Bereich erweitert worden.

-         So sind auch Kleingärtner grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden und zu melden, wenn den Gartenfreunden gegenüber verbrauchsabhängig durch den Verein der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mittels ungeeichter Zähler der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Die geforderte Meldung über den Zählereinbau an das Eichamt mit technischen Angaben und Einbauorten obliegt dem Verein

 

Eichfristen gemäß MessEV:

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt  mit Läuferscheibe         16 Jahre

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt elektronisch                   8 Jahre

 

Verfahrensweise in unserem Verein:

  1. Verantwortlich für den Zählerwechsel ist grundsätzlich der Pächter des Gartens
  2. Mit dem Zählerwechsel einhergehende Kosten trägt ausschließlich der Pächter
  3. Der Zählerwechsel darf nur von Fachpersonal nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Verantwortlichen des Vereins           (Hr. W. Hochmuth/ Hr. B. Müller) ausgeführt werden.
  4. Die mit dem Zählerwechsel anfallenden Daten (Alt- und Neuzähler) sind zu erfassen und dem Vorstand zu übergeben. Der Vorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch eine Abnahme.
  5. Die Erfassung der Daten zum Zählerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber (Pächter) auf einem Formular, das vom Verein zur Verfügung gestellt wird.

Allgemeines:

Der Vorstand bietet den Vereinsmitgliedern an, im Rahmen einer Sammelbestellung die notwendigen Zähler käuflich mittels verbindlicher Bestellung und Vorkasse zu erwerben.

-Wechselstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 29,50 €, zzgl. Einbaukosten

-Drehstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 42,00 €, zzgl. Einbaukosten

Der Zählerwechsel  kann durch Fachkollegen des Vereins nach Absprache durchgeführt werden.

Zur Erfassung der Interessenten und der Bestelldaten werden gesonderte, zeitnahe Termine angeboten.

Bitte verfolgen Sie dazu die Aushänge in den Schaukästen oder die Infos auf unserer Webseite www.kgvnordrand.de

Sie können natürlich auch in Eigeninitiative den Zählerwechsel über eine Fachfirma realisieren lassen. Auch hier gelten die Punkte 1 – 5 der Verfahrensweise.

 

Wichtig!

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Zählerwechsel bis Ende 2019 dringend notwendig ist. Bei unbegründeter Nichtbeachtung kann ein Abschalten der Elektroenergieversorgung für den Pachtgarten erfolgen.

Gärten mit Zählerwechsel in den letzten 5 Jahren bleiben von dieser Maßnahme vorerst unberührt.

 

Fragen zum Thema beantworten die Gfr. Wolfgang Hochmuth und Bernd Müller im persönlichen Gespräch oder während der offiziellen Sprechstunde des Vereins

10.01.2023

Wichtige Info !!!

Zur Zeit ist die Stromversorgung im Bereich Tulpenweg zum Teil gestört. Wir arbeiten an der Beseitigung der Störung und bitten um Verständnis.

Vorstand.

Info:

Die nächste    Vorstandssitzung , verbunden mit der Sprechstunde für unsere Mitglieder, findet am Donnerstag, 20.04.2023,  ab 17 Uhr im Vereinshaus am Eingang Nordrand statt.

 

Der Vorstand

 

Randalierer am Werk

In der Nacht vom Sonnabend, 11.Februar zum Sonntag, 12. Februar 2023 suchten gehirnlose Randalierer unsere Vereinsanlage heim. Sie zerstörten Schaukästen, Elektroverteiler, Wegeschilder nun schon zum wiederholten Mal. Der Schaden für den Verein: mindestens 500 Euro. Eine Anzeige bei der Polizei wurde gemacht. Hoffnung auf Ermittlung der Täter ist leider gering.

Liebe Gartenfreunde , bleibt wachsam.

Schadensbilder findet Ihr unter "Aktuelles"

Der Vorstand

Ein paar Gedanken:

Liebe Gartenfreundinnen

liebe Gartenfreunde, das neue Gartenjahr hat begonnen. Ich hoffe, Sie haben den Jahreswechsel bei guter Gesundheit verbracht. Noch tut sich der Frühling schwer, doch die Vorfreude auf ihn  und damit auf der Beginn der Gartensaison ist spürbar. Die Planungen dazu beginnen jetzt nicht nur bei unseren Gartenfreunden, sondern sind auch im Vorstand unseres Vereins schon lange auf der Tagesordnung. Die notwendige finanzielle Grundlage unserer Vereinsexistenz wurde durch die erfolgte Rechnungslegung an unsere Mitglieder gewährleistet. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit des Vereins gegenüber Dritten ist allerdings die termingerechte Überweisung der Rechnungsbeträge von entscheidender Wichtigkeit. Bitte denken Sie daran. Bei Problemen sprechen Sie bitte die Mitglieder des Vorstandes an oder besuchen Sie unsere Sprechstunde. Bisher gab es diesbezüglich immer eine Lösung im beiderseitigem Interesse.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames und erfolgreiches Gartenjahr.

In diesem Sinne,

bleiben Sie schön gesund.

 

Mit Gärtnergruß

Wolfgang Hochmuth

 Schatzmeister

Zum Nachlesen:

Darf ein Vorstand die beräumte Herausgabe der Parzelle fordern ?

Die Antwort finden Sie unter: Aktuelles

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