Archiv - Erhaltenswertes aus der Vergangenheit

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     KLEINGARTENVEREIN „AM NORDRAND „ e. V. GRÖDITZ

-Der Vorstand -

                                                            Gröditz, 09.03.2019
Zählerwechsel         

Liebe Gartenfreunde,

Wie in der Jahreshauptversammlung am 4.März 2017 angekündigt, unterstützt der Vorstand mit nachfolgender Verfahrensweise unsere Vereinsmitglieder mit Stromanschluß beim notwendigen Wechsel des Stromzählers.

 

Rechtsgrundlagen:

1. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind seit dem 01.01.2015 in Kraft und vollumfänglich gültig.

 

Das bedeutet für die Kleingartenanlagen allgemein:

-         Die Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von geeichten Zählern ist seit 2015 vom geschäftlichen und amtlichen Verkehr auch auf den privaten  Bereich erweitert worden.

-         So sind auch Kleingärtner grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden und zu melden, wenn den Gartenfreunden gegenüber verbrauchsabhängig durch den Verein der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mittels ungeeichter Zähler der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Die geforderte Meldung über den Zählereinbau an das Eichamt mit technischen Angaben und Einbauorten obliegt dem Verein

 

Eichfristen gemäß MessEV:

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt  mit Läuferscheibe         16 Jahre

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt elektronisch                   8 Jahre

 

Verfahrensweise in unserem Verein:

  1. Verantwortlich für den Zählerwechsel ist grundsätzlich der Pächter des Gartens
  2. Mit dem Zählerwechsel einhergehende Kosten trägt ausschließlich der Pächter
  3. Der Zählerwechsel darf nur von Fachpersonal nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Verantwortlichen des Vereins           (Hr. W. Hochmuth/ Hr. B. Müller) ausgeführt werden.
  4. Die mit dem Zählerwechsel anfallenden Daten (Alt- und Neuzähler) sind zu erfassen und dem Vorstand zu übergeben. Der Vorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch eine Abnahme.
  5. Die Erfassung der Daten zum Zählerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber (Pächter) auf einem Formular, das vom Verein zur Verfügung gestellt wird.

Allgemeines:

Der Vorstand bietet den Vereinsmitgliedern an, im Rahmen einer Sammelbestellung die notwendigen Zähler käuflich mittels verbindlicher Bestellung und Vorkasse zu erwerben.

-Wechselstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 29,50 €, zzgl. Einbaukosten

-Drehstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 42,00 €, zzgl. Einbaukosten

Der Zählerwechsel  kann durch Fachkollegen des Vereins nach Absprache durchgeführt werden.

Zur Erfassung der Interessenten und der Bestelldaten werden gesonderte, zeitnahe Termine angeboten.

Bitte verfolgen Sie dazu die Aushänge in den Schaukästen oder die Infos auf unserer Webseite www.kgvnordrand.de

Sie können natürlich auch in Eigeninitiative den Zählerwechsel über eine Fachfirma realisieren lassen. Auch hier gelten die Punkte 1 – 5 der Verfahrensweise.

 

Wichtig!

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Zählerwechsel bis Ende 2019 dringend notwendig ist. Bei unbegründeter Nichtbeachtung kann ein Abschalten der Elektroenergieversorgung für den Pachtgarten erfolgen.

Gärten mit Zählerwechsel in den letzten 5 Jahren bleiben von dieser Maßnahme vorerst unberührt.

 

Fragen zum Thema beantworten die Gfr. Wolfgang Hochmuth und Bernd Müller im persönlichen Gespräch oder während der offiziellen Sprechstunde des Vereins

Info: 

Die nächste    Vorstandssitzung , verbunden mit der Sprechstunde für unsere Mitglieder und Interessenten, findet am Donnerstag

09.07.2026,  ab 17 Uhr  im Vereinshaus am Nordrand statt.

 

Der Vorstand

 

 

 

Ein paar Gedanken

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, 

Am 29. März haben wir unsere jährliche Mitgliederversamm-

lung durchgeführt. Der Vorstand legte Rechenschaft über das Gartenjahr 2025 ab, der Vorstand wurde einstimmig für seine Arbeit für das Jahr 2025 entlastet. In Diskussionsbeiträgen wurden Probleme aufgezeigt, Lösungen vorgeschlagen und so die Möglichkeit genutzt, die richtigen Weichen für die weitere Vereinsarbeit zu stellen.

Satzungsgemäß erfolgte in diesem Jahr die Neuwahl des Vorstandes. Unter großer Überzeugungsarbeit ist es nochmal gelungen, einen handlungsfähigen Vorstand zu wählen. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und die Mitglieder der Buchprüfungskommission erfolgte einstimmig durch die Mitgliederversamm-

lung. Alle Kandidaten nahmen die Wahl an.

Wichtig für die Arbeit im laufenden Jahr waren weiterhin Beschlussfassungen über den Finanzplan, den Bau- und Instandhaltungsplan, sowie die Bekanntgabe wichtiger Vorhaben und Termine für das Jahr 2026.

Leider war die Resonanz und Bereitschaft unserer Mitglieder zur Teilnahme an der Mit-

gliederversammlung erschreckend gering.

Der Vorstand bleibt trotzdem optimistisch, für viele unserer Vereinsmitglieder ist das aber offensichtlich Normalität, anders kann man das mangelnde Interesse an einer Mitarbeit im Verein nicht deuten.

Nochmal in aller Deutlichkeit gesagt: Die personelle Zusammensetzung des Vorstandes in der jetzigen Form wird maximal noch eine Wahlperiode bestand haben, eine Neuwahl in dieser Zusammensetzung wird es nicht mehr geben. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass eine fast 90-jährige Tradition auch weiter eine Zukunft hat.

In diesem Sinne, packen wir es an, und zwar gemeinsam! 

 

 Mit Gärtnergruß

Wolfgang Hochmuth

i.A. des Vorstandes des

KGV "Am Nordrand" e.V. Gröditz

 

In der Rechtsecke

zum Nachlesen:

U.a:

Darf ein Vorstand die beräumte Herausgabe der Parzelle fordern ?

Die Antwort finden Sie unter: Aktuelles

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