Archiv - Erhaltenswertes aus der Vergangenheit

Auf dieser Seite möchten wir ältere erhaltenswerte Beitrage, Informationen oder Dokumente und Bilder einstellen, auch wenn sie keinen aktuellen Bezug mehr zum Vereinsleben haben.

Bitte wählen Sie aus der Menüleiste ihren entsprechenden Beitrag aus.

     KLEINGARTENVEREIN „AM NORDRAND „ e. V. GRÖDITZ

-Der Vorstand -

                                                            Gröditz, 09.03.2019
Zählerwechsel         

Liebe Gartenfreunde,

Wie in der Jahreshauptversammlung am 4.März 2017 angekündigt, unterstützt der Vorstand mit nachfolgender Verfahrensweise unsere Vereinsmitglieder mit Stromanschluß beim notwendigen Wechsel des Stromzählers.

 

Rechtsgrundlagen:

1. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind seit dem 01.01.2015 in Kraft und vollumfänglich gültig.

 

Das bedeutet für die Kleingartenanlagen allgemein:

-         Die Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von geeichten Zählern ist seit 2015 vom geschäftlichen und amtlichen Verkehr auch auf den privaten  Bereich erweitert worden.

-         So sind auch Kleingärtner grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden und zu melden, wenn den Gartenfreunden gegenüber verbrauchsabhängig durch den Verein der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mittels ungeeichter Zähler der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Die geforderte Meldung über den Zählereinbau an das Eichamt mit technischen Angaben und Einbauorten obliegt dem Verein

 

Eichfristen gemäß MessEV:

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt  mit Läuferscheibe         16 Jahre

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt elektronisch                   8 Jahre

 

Verfahrensweise in unserem Verein:

  1. Verantwortlich für den Zählerwechsel ist grundsätzlich der Pächter des Gartens
  2. Mit dem Zählerwechsel einhergehende Kosten trägt ausschließlich der Pächter
  3. Der Zählerwechsel darf nur von Fachpersonal nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Verantwortlichen des Vereins           (Hr. W. Hochmuth/ Hr. B. Müller) ausgeführt werden.
  4. Die mit dem Zählerwechsel anfallenden Daten (Alt- und Neuzähler) sind zu erfassen und dem Vorstand zu übergeben. Der Vorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch eine Abnahme.
  5. Die Erfassung der Daten zum Zählerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber (Pächter) auf einem Formular, das vom Verein zur Verfügung gestellt wird.

Allgemeines:

Der Vorstand bietet den Vereinsmitgliedern an, im Rahmen einer Sammelbestellung die notwendigen Zähler käuflich mittels verbindlicher Bestellung und Vorkasse zu erwerben.

-Wechselstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 29,50 €, zzgl. Einbaukosten

-Drehstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 42,00 €, zzgl. Einbaukosten

Der Zählerwechsel  kann durch Fachkollegen des Vereins nach Absprache durchgeführt werden.

Zur Erfassung der Interessenten und der Bestelldaten werden gesonderte, zeitnahe Termine angeboten.

Bitte verfolgen Sie dazu die Aushänge in den Schaukästen oder die Infos auf unserer Webseite www.kgvnordrand.de

Sie können natürlich auch in Eigeninitiative den Zählerwechsel über eine Fachfirma realisieren lassen. Auch hier gelten die Punkte 1 – 5 der Verfahrensweise.

 

Wichtig!

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Zählerwechsel bis Ende 2019 dringend notwendig ist. Bei unbegründeter Nichtbeachtung kann ein Abschalten der Elektroenergieversorgung für den Pachtgarten erfolgen.

Gärten mit Zählerwechsel in den letzten 5 Jahren bleiben von dieser Maßnahme vorerst unberührt.

 

Fragen zum Thema beantworten die Gfr. Wolfgang Hochmuth und Bernd Müller im persönlichen Gespräch oder während der offiziellen Sprechstunde des Vereins

Info:

Die nächste    Vorstandssitzung , verbunden mit der Sprechstunde für unsere Mitglieder und Interessenten, findet am Donnerstag, 

11.09.2025,  ab 17 Uhr  in unserem Vereinshaus am Nordrand statt.

Der Vorstand

 

Ein paar Gedanken

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, 

Das Gartenjahr 2025 befindet sich schon in seiner zweiten Hälfte. Wie schnell doch die Zeit vergeht!

Jetzt ernten wir die Früchte der Mühen und Freuden unserer Tätigkeit im Kleingarten. Wie sieht das Fazit aus in diesem Jahr?:

Das Frühjahr war sicherlich nach dem Geschmack des Gartenfreundes, kein Spätfrost wie im vergangenen Jahr, ausreichend Sonne, die Natur blühte auf. Alles lief nach Plan könnte man feststellen. Auch der Frühsommer zeigte sich von seiner besten Seite, trotz einiger Hitzeperioden, die das Gießen unumgänglich machten, auch Unwetter blieben aus. Der Hochsommer war dann wiederum sehr nass, auch wenn unser Grundwasserstand noch immer nicht das Niveau der 70iger und 80iger Jahre erreicht hat. Also, Wasser wird nie zu viel. Nun ist der Herbst schon fast in Sicht, wir ernten ab was wir angebaut haben, gesundes Obst und Gemüse, erfreuen uns an der bunten Vielfalt in unseren Gärten. Sorgen bleiben trotzdem bestehen, der Leerstand an Pachtgärten in der Anlage nimmt bedenkliche Formen an, eine Änderung ist leider nicht in Sicht, aber Trübsal blasen gilt nicht.

Wir möchten bei dieser Gelegenheit eindringlich darauf hinweisen, dass im nächsten Jahr ein neuer Vorstand zu wählen ist. Nach jetzigem Stand werden nicht mehr alle jetzigen Vorstandsmitglieder ihre Arbeit fortsetzen.

Wie es dann weitergeht...?

Wir werden sehen!

Man darf die Frage nach dem Nachwuchs schon mal stellen !!

 

 Mit Gärtnergruß

Wolfgang Hochmuth

i.A. des Vorstandes des

KGV "Am Nordrand" e.V. Gröditz

 

In der Rechtsecke

zum Nachlesen:

U.a:

Darf ein Vorstand die beräumte Herausgabe der Parzelle fordern ?

Die Antwort finden Sie unter: Aktuelles

Hier gehts zum